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Bewerben dich auf die spannende Position als Leitung (m/w/d) des Dezernats 41 „Landesunterkunft Boostedt “ bei Land Schleswig Holstein in Boostedt. Erfahre hier mehr über die Aufgaben und Anforderungen.
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist am Standort Boostedt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 4 „Verfahrensbegleitung, Integrationsvorbereitung, Aufnahmeeinrichtungen“ eine Stelle als
Leitung (m/w/d) des Dezernats 41 „Landesunterkunft Boostedt"
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte „Landesunterkunft für Ausreisepflichtige“. Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen. Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: „In Würde. Mit Sicherheit.“
Mit der Übernahme dieser Stelle ist die stellvertretende Abteilungsleitung 4 verbunden.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
Zudem wären wünschenswert:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13Z (LG 2.1.) erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 i.V.m. § 31 Absatz 3 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
Die vollständige Stellenbeschreibung und das Bewerbungsformular findest du auf der Seite unseres Partners.
Verweise auf JobJump
Du findest gut, was wir machen? Du kannst uns dabei unterstützen. Gib bei deiner Bewerbung an, dass du die Stelle bei JobJump gefunden hast.
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Zudem wären wünschenswert:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13Z (LG 2.1.) erreicht werden. Bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L bzw. die Zahlung einer Zulage gem. § 14 Absatz 1 i.V.m. § 31 Absatz 3 TV-L bis zum erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II möglich.
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