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Bewerben dich auf die spannende Position als PERSONALSACHBEARBEITER (M/W/D) bei Landesbetrieb Daten und Information (LDI) in Mainz. Erfahre hier mehr über die Aufgaben und Anforderungen.
Zukunft gestalten. Beim LDI.
WER WIR SINDOb beim zentralen Notrufsystem, dem Onlinezugangsgesetz (OZG) oder der Abwehr von Cyberangriffen – als der zentrale IT-Dienstleister wird der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) immer mehr nachgefragt, wenn es in Rheinland-Pfalz um das Thema Digitalisierung geht. Dabei arbeiten wir eng mit Ministerien und Behörden zusammen, beispielsweise mit der Justiz, der Polizei und der Finanzverwaltung.
Wir wachsen weiter. Sie wollen uns dabei helfen die Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz aktiv voranzutreiben? Für unseren Standort in Mainz suchen wir ab sofort eine*n
befristet als Elternzeitvertretung bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin, zunächst voraussichtlich bis September 2027.
Kennziffer: AS 2025_52
DIESE AUFGABEN ERWARTEN SIE
Bei Erfüllung der tarifrechtlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung von Tarifbeschäftigten bis Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) möglich.
ARBEITEN BEIM LDISicherheit, Flexibilität und Sinnhaftigkeit - diese drei Werte vereinen wir beim Landesbetrieb Daten und Information. Bei uns erwartet Sie eine krisensichere Tätigkeit, die Mehrwert für Sie und die Gesellschaft in ganz Rheinland-Pfalz schafft. Gemeinsam gestalten wir eine digitale Zukunft.
DAS BIETEN WIR IHNEN
INTERESSE?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) unter Angabe der Kennziffer (AS 2025_52), vorzugsweise in einer PDF-Datei (max. 5 MB) per E-Mail an personalstelle(at)ldi.rlp.de oder per Post an Landesbetrieb Daten und Information, Team Personal, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz. Sollten Sie Fragen zur Position haben, können Sie sich gerne an das Team Z1-Personal unter personalstelle(at)ldi.rlp.de wenden. Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsfrist mit Ablauf des 14.12.2025 endet, die Einladungsfrist endet 4 Wochen später.
Informationen zum Bewerbungsverfahren und DatenschutzDie Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt, daher bitten wir um Zusendung von Kopien. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet. Wir versenden keine Eingangsbestätigungen. Unsere Datenschutzerklärung zu dem Umgang mit den im Rahmen des Bewerberauswahlverfahrens erhobenen Daten finden Sie auf unserer Homepage ldi.rlp.de/karriere.
Wir fördern die Gleichbehandlung aller MenschenWir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Gehen Bewerbungen von Teilzeitkräften ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
WAS SIE AUSZEICHNET
Anforderungen
DAS IST NOCH ZU BEACHTEN
Verweise auf JobJump
Du findest gut, was wir machen? Du kannst uns dabei unterstützen. Gib bei deiner Bewerbung an, dass du die Stelle bei JobJump gefunden hast.
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WER WIR SINDOb beim zentralen Notrufsystem, dem Onlinezugangsgesetz (OZG) oder der Abwehr von Cyberangriffen – als der zentrale IT-Dienstleister wird der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) immer mehr nachgefragt, wenn es in Rheinland-Pfalz um das Thema Digitalisierung geht. Dabei arbeiten wir eng mit Ministerien und Behörden zusammen, beispielsweise mit der Justiz, der Polizei und der Finanzverwaltung.
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Wir fördern die Gleichbehandlung aller MenschenWir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt. Gehen Bewerbungen von Teilzeitkräften ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
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